Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unserer Angebote, Lieferungen und Werkverträge einschließlich Beratungen, auch wenn im Einzelfall nicht nochmals Bezug genommen wird.
    Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Für alle Aufträge bedürfen Sie unsere schriftliche oder mündliche Zusage. Ohne diese Zusage kann kein Anspruch geltend gemacht werden.
  3. Bei allen uns erteilten Aufträgen gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Die des Auftragsgebers sind für uns nicht relevant, sofern mit den Auftragsgebern nichts anderes vereinbart wurde.
  4. Sämtliche genannten Preise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, ausschließlich Umverpackung, Fracht- und Versicherungskosten. Preisvereinbarungen gelten jeweils nur für den einzelnen Auftrag.
  5. Alle von uns abgegebenen Angebote sind, falls nicht anders angegeben, 4 Wochen gültig. Ändern sich nach Ablauf dieser Frist Abgaben und andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, sind wir in entsprechendem Umfang zu einer Preisänderung berechtigt.
  6. Lieferzeiten erfolgen nach bestem Wissen, unter Voraussetzung, dass Zulieferer ihre Fristen einhalten und ein reibungsloser Produktionsablauf gegeben ist.
    Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd und gelten nur unter Vorbehalt. Für die Einhaltung von Lieferterminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk maßgebend. Sie gelten mit der Meldung der rechtzeitigen Versandbereitschaft als eingehalten.
    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass verspätete Lieferungen keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden können. Auch aus Sendungsvereinbarungen über Fixtermine und Next-Day Lieferungen lassen sich keine Garantieansprüche ableiten.
  7. Zahlungsbedingungen
    Es gelten die von uns auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen. Wird Skonto eingeräumt, darf dieser nur abgezogen werden, wenn bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind.
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Bei Weiterveräußerung geht die Forderung auf uns über.
  8. Produktionsbedingt behalten wir uns bei der Fertigung eine gewisse Toleranz der Maße und Abmessungen vor, wird eine exakte Maßhaltigkeit benötigt, muss dies unverkennbar angegeben werden.
  9. Beanstandungen der erhaltenen Ware müssen innerhalb von 5 Werktagen erfolgen. Sind diese gerechtfertigt, erfolgt unsererseits schnellstmöglich eine Neulieferung oder der Betrag wird gutgeschrieben.